Rechtsprechung
BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Heidjer Cup" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wortmarke "Heidjer Cup" zwecks Durchführung von Werbeveranstaltungen für Dritte zur Erwachsenenbildung wird im markenrechtlichen Register eingetragen; Anspruch auf Eintragung der Wortmarke "Heidjer Cup" zwecks Durchführung von Werbeveranstaltungen für Dritte zur ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Heidjer Cup" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Heidjer Cup" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 99/09
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (EuGH GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006).Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort bzw. eine Wortfolge der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das (die) vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
- EuGH, 12.01.2006 - C-173/04
Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz …
Auszug aus BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 99/09
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (EuGH GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
Partner with the Best
Auszug aus BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 99/09
Für die erforderliche Unterscheidungskraft reicht es aus, dass der der Wortmarke entnehmbare Bedeutungsgehalt unscharf ist und ohne ergänzende weitere Angaben sich ein eindeutig beschreibender Inhalt nicht erkennen lässt (BGH GRUR 2000, 323 - Partner with the Best).